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Lebensmittelsicherheit

Fleischhygiene

Sichere Lebensmittel kann man nur von gesunden Tieren gewinnen. Deshalb stehen Tierärzte schon ganz zu Beginn der Lebensmittelkette, d.h. in der Primärproduktion, in der Verantwortung. Das gilt u.a.  für die Nahrungsmittel Milch, Honig, Eier, aber insbesondere auch für das Fleisch und seine Nebenprodukte. Ein Team amtlicher Tierärzte und Fachassistenten des Veterinäramtes (früher sog. Fleischkontrolle) stellt die amtliche Überwachung des lebenden und geschlachteten Viehs (Schweine, Schafe, Rinder) sicher. Sie ist fachlich und organisatorisch unabhängig vom Schlachthof.

Hauptaufgaben

 

Fleischkontrolle

Inspektionsstelle

Trichinenlabor

Aus- und Weiterbildung

Formulare / Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Eine Übersicht über die massgebenden Erlasse der Lebensmittelgesetzgebung finden Sie hier:

Bundesrecht

Kantonsrecht

Häufige Fragen / FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) im Bereich Lebensmittel entnehmen Sie bitte folgenden Quellen:

Vademecum ab Seite 12 (Tierarzneimittel) und 15 (Lebensmittelsicherheit)

Webseite des Bundesamtes für Veterinärwesen