Zu den tierischen Nebenprodukten gehören tote Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Speisereste, die nicht verzehrt werden dürfen oder aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen sind. Von diesen kann ein Hygiene- und Seuchenrisiko ausgehen, weshalb diese nur in bewilligten Einrichtungen entsorgt werden dürfen.
Hauptaufgaben
Gesetzliche Grundlagen
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die masgebenden Erlasse über die Entsorgung von toten Tieren und tierischen Abfällen
Häufige Fragen / FAQs
Auf der Webseite des Bundesamtes für Veterinärwesen können Sie sich näher über das Thema der Tierischen Nebenprodukte informieren.




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