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Entsorgung von toten Tieren und tierischen Abfällen

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Zu den tierischen Nebenprodukten gehören tote Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Speisereste, die nicht verzehrt werden dürfen oder aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen sind. Von diesen kann ein Hygiene- und Seuchenrisiko ausgehen, weshalb diese nur in bewilligten Einrichtungen entsorgt werden dürfen.

Hauptaufgaben

 

Entsorgung von Tierkadavern

Formulare / Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die masgebenden Erlasse über die Entsorgung von toten Tieren und tierischen Abfällen

Bundesrecht

Kantonalrecht

Häufige Fragen / FAQs

Auf der Webseite des Bundesamtes für Veterinärwesen können Sie sich näher über das Thema der Tierischen Nebenprodukte informieren.