|
|
 |
|
|
| Neue eidgenössische Tierschutzgesetzgebung
Der Bundesrat hat am 23. April 2008 die neue Tierschutzgesetzgebung verabschiedet; sie tritt am 1. September 2008 in Kraft. Darin wird insbesondere Wert auf gut informierte Tierhaltende gelegt. Durch Ausbildungen und Information sollen künftig alle, die Tiere halten, über deren Bedürfnisse Bescheid wissen.
Unter www.tiererichtighalten.ch können Sie sich einen ersten Überblick über die Inhalte der neuen Tierschutzgesetzgebung verschaffen und weitere Informationen finden, wie Tiere gehalten werden müssen.
Weitere Informationen zum richtigen Halten von Tieren
Eine weitere Website gibt Kindern Tipps zum richtigen Füttern und Pflegen von Tieren. Neben Informationen zu diversen Tierarten - vom Hund über den Fisch bis zum Frettchen - gibt es auf der Website auch einen Selbsttest. Er gibt Antworten auf die Frage: Welches Tier passt am besten zu mir? Zielgruppe der Website sind die 8-12-Jährigen. Sie können zudem Fotos in einer Galerie zeigen und Fachleuten Fragen zur Tierhaltung stellen. Betrieben wird das Angebot vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und vom Schweizer Tierschutz. Die Website finden Sie hier.
|
|
|