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Entsorgung von toten Tieren oder tierischen Abfällen
Tierärzte/-innen / Heilpraktiker

Entsorgung von auf Privatareal aufgefundenen toten Tieren:

a) Wildtiere
Im Kanton Basel-Stadt auf Privatareal anfallende Tierkörper von Wildtieren werden vom Veterinäramt gebührenfrei abgeholt, falls es sich dabei um Wildtiere handelt, welche die Grösse einer Taube übersteigen. Privatpersonen dürfen Wildtiere bis Taubengrösse via Kehrichtsack entsorgen.

b) Haus- und Nutztiere
Im Kanton Basel-Stadt auf Privatareal anfallende Tierkörper von Haus- und Nutztieren werden vom Veterinäramt nur nach Möglichkeit, dann aber gebührenpflichtig, abgeholt. Ansonsten ist der Tierhalter für den Transport der Tierkadaver zur Tierkörpersammelstelle verantwortlich. Privatpersonen, welche keine Möglichkeit haben, die Tierkadaver zur Sammelstelle zu verbringen, können sich an private Transportdienste wenden (kostenpflichtig). Privatpersonen dürfen Kleintiere bis Taubengrösse via Kehrichtsack entsorgen. Tote Tiere bis 10 kg dürfen auf dem eigenen Grundstück vergraben werden.

Auf Privatareal holt die Polizei/DHG keine toten Tiere ab.

Die Tierkörpersammelstelle (Telefon: 061 385 32 78) befindet sich an der Hagenaustrasse 35 in der Nähe der Kehrichtverbrennungsanlage. »Lageplan
Tote Tiere aus dem Kanton Basel-Stadt können an Werktagen von 13.00 - 16.00 Uhr (Ausnahme Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr) abgegeben werden.
Ausserhalb dieser Zeiten können die Tiere im Kleinkühlhaus vor der Tierkörpersammelstelle deponiert werden.



Entsorgung von auf der Allmend aufgefundenen toten Tieren (Wildtiere, Haus- und Heimtiere)

Privatpersonen dürfen und sollen Wildtiere bis Taubengrösse, welche auf der Allmend liegen, via Kehrichtsack entsorgen.

Während den Bürozeiten des Veterinäramtes werden Anrufe betreffend toten Tieren, welche auf der Allmend aufgefunden worden sind, durch die Kanzlei (061 385 32 24 oder 061 385 32 28) angenommen. Die Kanzlei informiert den Abholdienst des Veterinäramtes darüber, dass ein Tier eingesammelt werden muss. Wichtig ist die genaue Angabe des Fundortes und der Telefonnummer der meldenden Person. Am Vormittag gemeldete Tiere werden nach 11.30 Uhr, am Nachmittag gemeldete Tiere nach 16.30 Uhr abgeholt.

Zwischen 07.30 und 08.00 Uhr und zwischen 16.00 und 18.00 Uhr ist der Abholdienst des Veterinäramtes über die Natelnummer 079 683 99 24 erreichbar.

Von Montag bis Freitag zwischen 07.30 und 18.00 Uhr holt die Polizei/DHG auf der Allmend keine toten Tiere ab. Zu den übrigen Zeiten sammelt die Polizei tote Tiere auf der Allmend ein, falls dies dringlich erscheint.