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Im Kanton Basel-Stadt werden schweizweit am meisten Tierversuche durchgeführt. Das Kantonale Veterinäramt erteilt Bewilligungen für die Haltung, den Handel und die Zucht von Versuchstieren.
Institute oder Firmen können als Institutionen abgenommen werden, in welchen Tierversuche durchgeführt werden dürfen. Die entsprechenden Experimente müssen auf der Formularvorlage des Bundes beantragt werden, diese können per Internet abgerufen werden.
Die Gesuche werden von der gemeinsamen Tierversuchskommission der Kantone Aargau, Basel-Land und Basel-Stadt geprüft (3 Tierschutz-, 2 Universitäts- und 3 Industrievertreter/innen). Bewilligungen werden durch das Veterinäramt ausgestellt.
Mittels eines Formulars müssen die Versuchsdurchführenden jährlich über die durchgeführten Tierversuche berichten. Basierend auf diesen Daten wird eine Statistik erstellt.
Detaillierte Angaben finden sich in folgenden Gesetzestexten:
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| Kontaktstelle: 061 385 32 23
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