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Wichtige Mitteilungen:
Zusätzlich zur Meldung an das Veterinäramt/Hundesteuer Basel-Stadt, müssen Hunde bei der zentralen Chipdatenbank ANIS in Bern innert 10 Tagen ab- bzw. umgemeldet werden.
  • Verstorbene Hunde können bei ANIS unter der Tel. Nr. 031 371 35 30 abgemeldet werden.
  • Besitzerwechsel müssen schriftlich bei ANIS gemeldet werden: ANIS, Morgenstr. 123, 3018 Bern.
    www.anis.ch
    info@anis.ch
    oder via Formular.
Felder welche mit einem '*' markiert sind müssen ausgefüllt werden.
Name: *
Vorname: *
Strasse: *
PLZ: *
Ort: *
Telefon: *
E-Mail: *
Chipnummer: *
Rufname: *
Geschlecht: weiblich   männlich 
Rasse / Mix:
Geburtsdatum:
Hund verstorben, Datum:
oder
Hund wurde an folgenden Halter weitergegeben:
Weitergabedatum:
Name:
Vorname:
Strasse:
PLZ:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
oder
Aus dem Kanton mit
Hund ausgezogen am:
Die Hundesteuer wird nur unter folgenden Bedingungen zurückerstattet:
  • Der Hund ist ordnungsgemäss innert 10 Tagen
    bei der Chipdatenbank ANIS ab- bzw. umgemeldet.
  • Bei Auszug aus dem Kanton ist der Halter bei der
    Einwohnerkontrolle ordnungsgemäss abgemeldet.
  • Die Kontendaten für eine Rückerstattung werden bekannt gegeben.
    Am Schalter werden keine Rückerstattung direkt gewährt.
    Aus Sicherheitsgründen können die Bankdaten auch
    separat per Post bekannt gegeben werden.
Bank bzw. Post:
Ort:
Konto-Nummer: