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Auf dieser Seite finden Hundehaltende Informationen zu Erziehungskurse / Welpenspielstunden:
Es gilt zwischen 3 verschiedenen Arten von Hunde-Erziehungskursen/Welpenspielstunden zu unterscheiden:
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- Obligatorische Kurse (Theoriekurse und praktische Trainingskurse) gemäss Vorgaben der neuen eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung; Details hierzu finden Sie hier unter Ziffer 4.
- Obligatorische Erziehungskurse / Welpenspielstunden im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Massnahme oder im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens zur Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes
Die Hundegesetzgebung des Kantons BS ermöglicht dem Veterinäramt bei potenziell gefährlichen Hunden und bei auffälligen Hunden im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens sichernde Massnahmen zu verfügen. Zu den sichernden Massnahmen zählen auch Erziehungskurse und Welpenspielstunden. Im Anschluss an den verfügten und somit obligatorischen Erziehungskurs muss mit dem Hund eine praktische Prüfung (Hundehalterbrevet, HHB) bestanden werden.
Solche verfügte, obligatorische Erziehungskurse dürfen nur bei Anbietern absolviert werden, welche ihre Ausbildung bei einer vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannten Organisation (Verbände, Vereine, usw.) gemäss den Vorgaben der eidg. Tierschutzverordnung absolviert haben. Fragen Sie Ihren Anbieter von praktischen Trainingskursen vor Kursbeginn, ob er diese Voraussetzung erfüllt. Hier finden Sie Adressen, wo in der Nordwestschweiz solche verfügte, obligatorische Kurse besucht werden können.
Welpenspielstunden im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens zur Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes dürfen nur bei Hundeschulen absolviert werden, welche dieses Angebot im regulären Programm haben. (Liste der Anbieter von Welpenspielstunden siehe weiter unten).
Vorgehensweise:
- Das Veterinäramt verfügt die Mindestanzahl an Lektionen und die Frist, bis wann der Kurs abgeschlossen sein muss.
- Das Veterinäramt füllt Teil A des Formulars „Kursrapport“ aus und stellt dem Hundehaltenden die Verfügung und das Formular per Post zu.
- Der Erziehungskurs wird bei einem Anbieter besucht, welcher vom Veterinäramt Basel-Stadt anerkannt ist; d. h. der Kursleiter hat die erforderliche Ausbildung bei einer vom BVET anerkannten Organisation gemäss den Vorgaben der eidg. Tierschutzverordnung absolviert. Die Hundeschule, bei welcher Welpenspielstunden besucht werden, hat das Angebot im regulären Programm
- Der Hundehaltende händigt das Formular zu Beginn des Kurses dem Kursleiter aus.
- Am Ende des Kurses bestätigt der Kursleiter in Teil B des Formulars „Kursrapport“ den regelmässigen Besuch der erforderlichen Anzahl Lektionen und beurteilt den Kursverlauf.
- Der Kursrapport muss vom Kursveranstalter persönlich unter Ausschluss einer Einsichtnahme des Kursteilnehmers dem Veterinäramt auf dem Postweg zugestellt werden.
- Der Kursteilnehmer meldet sich zur praktischen Prüfung (Hundehalterbrevet, HHB) an: Geschäftsstelle der SKG, Telefon 031 306 62 62. Das Veterinäramt anerkennt auch vergleichbare Prüfungen anderer Anbieter.
- Der Kursteilnehmer legt dem Veterinäramt die Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung (Hundehalterbrevet, HHB) vor.
- Das Veterinäramt entscheidet aufgrund des Kursrapportes und aufgrund der Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung darüber, ob der Kurs erfolgreich absolviert worden ist.
- Freiwillige Erziehungskurse mit Ziel einer Reduktion der Hundesteuer:
Die Hundegesetzgebung des Kantons BS gestattet eine einmalige Reduktion der Hundesteuer um 50 Prozent, falls Hundehaltende mit ihrem Hund den obligatorischen praktischen Trainingskurs gemäss den Vorgaben der eidg. Tierschutzverordnung um weitere 4 Lektionen verlängern und anschliessend mit dem Hund eine praktische Prüfung (Hundehalterbrevet, HHB) bestehen.
Voraussetzung, damit der praktische Trainingskurs vom Veterinäramt anerkannt werden kann: Auch die zusätzlichen 4 Lektionen müssen bei einem Anbieter absolviert werden, welcher seinerseits bei einer vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannten Organisation (Verbände, Vereine, usw.) gemäss den Vorgaben der eidg. Tierschutzverordnung ausgebildet worden ist. Fragen Sie Ihren Anbieter von praktischen Trainingskursen vor Kursbeginn, ob er diese Voraussetzung erfüllt.
Welpenspielstunden berechtigen nicht zu einer Reduktion der Hundesteuer.
Vorgehenswiese bei Erziehungskursen mit Ziel einer Reduktion der Hundesteuer:
- Der Erziehungskurs wird bei einem Anbieter besucht, welcher vom Veterinäramt BS anerkannt ist; d. h. der Kursleiter hat die erforderliche Ausbildung bei einer vom BVET anerkannten Organisation gemäss den Vorgaben der eidg. Tierschutzverordnung absolviert.
- Der Kursteilnehmer füllt zu Beginn des Kurses Teil A des Formulars „Kursrapport zwecks Reduktion der Hundesteuer“ des Veterinäramtes aus und händigt es der Kursleitung aus.
- Am Ende des Kurses bestätigt der Kursleiter im Teil B den regelmässigen Besuch, die Anzahl Lektionen und beurteilt den Kursverlauf. Der Kursrapport muss vom Kursveranstalter persönlich unter Ausschluss einer Einsichtnahme des Kursteilnehmers dem Veterinäramt auf dem Postweg zugestellt werden.
- Der Kursteilnehmer meldet sich zur praktischen Prüfung (Hundehalterbrevet, HHB) an: Geschäftsstelle der SKG, Telefon 031 306 62 62. Das Veterinäramt anerkennt auch vergleichbare Prüfungen anderer Anbieter.
- Der Kursteilnehmer legt dem Veterinäramt die Bestätigung der bestandenen praktischenPrüfung (Hundehalterbrevet, HHB) vor.
- Das Veterinäramt entscheidet aufgrund des Kursrapportes und aufgrund der Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung über die Reduktion der Hundesteuer.
- Die Hundesteuer ist in jedem Fall vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt des Kursbeginns. Personen mit Anspruch auf eine Reduktion der Hundesteuer wird der entsprechende Betrag im folgenden Steuerjahr gutgeschrieben oder falls die erforderlichen Angaben auf dem Formular „Kursrapport“ vorhanden sind, auf das gewünschte Konto überwiesen.
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| Anbieter von Welpenspielstunden
Hundesport Allschwil Postadresse: Oberwilerstrasse 111, 4123 Allschwil Telefon: siehe Homepage Internet: www.hspallschwil.ch Kursort: Beim Spitzwald an der Oberwilerstrasse
Hundeschule Alpha Liestal Postadresse: Kanonengasse 25, 4410 Liestal Telefon: 079 225 96 24, ab 16.00 Uhr E-Mail: p.sohn@bluewin.ch Internet: www.hundeschule-alpha.ch Kursort: Oristalstrasse 109, 4410 Liestal
Hundeschule Ammel Postadresse: Langackerweg 163, 4469 Anwil Telefon: 079 747 80 37 od. 079 265 73 15, nachmittags E-Mail: sonja.furter@hundeschule-ammel.ch oder susanne.wentz@hundeschule-ammel.ch Internet: www.hundeschule-ammel Kursort: Hauptstrasse, 4469 Anwil
Hundeschule Nemo Postadresse: Auweg 17, 4450 Sissach Telefon: 061 971 91 32 od. 079 275 43 46 E-Mail: nemo.sissach@bluewin.ch Internet: www.hundeschule-nemo.ch Kursort: Auweg bei den Schrebergärten, 4050 Sissach
Kynologischer Verein Oberwil und Umbebung Postadresse: Im Zielacker 6, 4112 Bättwil Telefon: 061 733 95 12; Fax: 061 733 95 13 E-Mail: info@kv-oberwil.ch Internet: www.kv-oberwil.ch Kursort: Im Löliwald, 4104 Oberwil
Kynologischer Verein Oberbaselbiet Postadresse: Langmattstr. 3, 4415 Lausen Telefon: 079 441 73 42, 24 Std. E-Mail: werner.kuebli@bluewin.ch Internet: www.kvoberbaselbiet.ch Kursort: Hundeplatz KVO, 4425 Itingen
Hundesport Dreyländeregg Postadresse: Neuweilerstrasse 98, 4054 Basel Telefon: 061 302 74 88, tagsüber E-Mail: elwira.schneitter@bluewin.ch Internet: www.dreylaenderegg.ch Kursort: Gewerbegebiet Mühlematt, Mühlemattstrasse, 4112 Bättwil
Verhaltens- und Sportschule für Hunde Postadresse: Postfach 46, Hauptstrasse 27, 4446 Buckten Telefon: 076 507 42 61, tagsüber E-Mail: info@hundesportschule.ch Internet: www.hundesportschule.ch Kursort: Hauptstrasse 28a, 4446 Buckten
MALUWA Postadresse: Elsässerstrasse 55, 4056 Basel Telefon: 061 321 68 41 od. 079 458 76 66 E-Mail: info@maluwa.ch Internet: www.maluwa.ch Kursort: Industriestrasse 101a, 4147 Aesch
Insider Postadresse: Hauptstrasse 174, 4417 Ziefen 061 931 39 81 E-Mail: welpenspielstunde@bluewin.ch Internet: www.junghunde.ch Kursort: Leiwald und Umgebung, Reinach
Hundeschule H. und E. Fröscher Postadresse: Sommergasse 16, 4056 Basel Telefon: 061 382 49 04, 06.00-07.00, 18.00-19.00 oder 061 462 14 46, 8.00 od. 9.30 od. 11.00 E-Mail: hundelehrer@bluewin.ch Internet: www.hundeschule.froescher.ch Kursort: Hardacker, 4132 Muttenz
Kynologischer Verein Lainezupfer Biel-Benken Postadresse: Therwilerstrasse 74, 4153 Reinach Telefon: 061 711 20 74 oder 079 657 98 04 E-Mail: thefarronatos@tele2.ch Internet: www.lainezupfer.ch Kursort: Biel-Benken
Hundeschule an der Birs Postadresse: Im Langen Loh 151, 4054 Basel Telefon: 061 301 39 55 oder 076 567 36 25 E-Mail: mail@petrabrunner.ch Internet: www.hundeschuleanderbirs.ch Kursort: Münchenstein
Hundeschulde FIT FOR FUN Gründlerstr. 3, 4312 Magden Telefon: 079 435 66 65 E-Mail: simone-staeubli@hotmail.com Internet: www.fit-for-fun.ch Kursort: Erlenweg, 4312 Magden
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