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Als potentiell gefährliche Hunde im Sinne der Baselstädtischen Gesetzgebung gelten Hunde der folgenden Rassen (Rassenliste):

  • Bullterrier (inkl. Miniatur Bullterrier)
  • American Staffordshire Terrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro

sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.

Die Haltung von Hunden dieser Rassen ist bewilligungspflichtig, es muss ein Gesuchsformular
an das Veterinäramt eingereicht werden. Die Hunde dürfen vor dem Vorliegen einer Bewilligung nicht angeschafft werden.

Voraussetzungen für die Bewilligung des Gesuchs sind unter anderem:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kenntnisse im Bereich Haltung von Hunden
  • guter Leumund (Bestellen eines Strafregisterauszuges)
  • Haftpflichtversicherung (min. Deckungssumme 3 Mio. Fr.)
  • Herkunftsnachweis des Hundes
  • Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip
  • Besuch von Welpenspiel- und Erziehungskursen (Kursliste)

Jugendliche und ausgewachsene Hunde werden mittels eines Verhaltenstests beurteilt.

Gesetzliche Grundlagen: Hundegesetz BS, Hundeverordnung BS.